- Beratung bei Datenschutz und IT-Sicherheitsfragen,
- Beratung bei Meldepflichtigen Vorgängen gemäß § 42a Bundesdatenschutzgesetz,
- Bearbeitung von Kunden- oder Lieferantenanfragen oder internen Stellen aus Ihrem Unternehmen zum Datenschutz,
- Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten,
- Datenschutzcheck (u. a. Prüfung der gesetzliche Bestellpflicht, Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen in Bezug auf Datenschutz),
- Erstellung von Tätigkeitsberichten zum Nachweis eines wirkungsvollen Datenschutzes,
- Vorträge, Mitarbeiterschulungen und –sensibilisierungen,
- Prüfung der Verfahren zur Berichtigung, Sperrung und Löschung gespeicherter personenbezogener Daten,
- Prüfung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 9 Bundesdatenschutzgesetz) zum Datenschutz,
- Prüfung der bei Auftragsdatenverarbeitungen seitens Ihrer Auftragnehmer (Dienstleister) getroffenen technischen und, organisatorischen Maßnahmen (§ 9 Bundesdatenschutzgesetz) zum Datenschutz,
- Prüfung von Videoüberwachungen in öffentlich und nicht-öffentlich zugänglichen Bereichen.

Datenschutz und IT-Sicherheit
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